Beitragsordnung des Vereins „Hoppegartener TonArt e.V.“
(beschlossen am 12.01.2024 mit sofortiger Wirkung)
- Der Beitrag für eine “Vollmitgliedschaft” beträgt 30 Euro pro Monat. Ein Vollmitgliedschaft berechtigt zweimal wöchentlich zum Besuch der Kurse ohne Zahlung der Kursgebühren. Die Kosten für Ton und Glasuren sind entsprechend der aushängenden Preisliste zu bezahlen.
- Der Beitrag für eine “Fördermitgliedschaft” beträgt 20 Euro pro Jahr. Der Beitrag für eine “Fördermitgliedschaft ermäßigt”, für Personen ohne steuerpflichtiges Einkommen, kostet 10 Euro pro Jahr.
- Der Beitrag für eine Vollmitgliedschaft ist bis zum 15. eines Monats zu zahlen. Der Beitrag für eine Fördermitgliedschaft ist bis Ende Februar jeden Kalenderjahres bzw. binnen eines Monats nach Aufnahme zu zahlen. Zahlungen können bar an den/die Schatzmeister/in oder per Überweisung an das Vereinskonto (noch nicht bekannt ,wird nachgereicht XXX, IBAN: XXX, BIC: XXX,)erfolgen.
- Die Höhe der Beiträge kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit festgelegt werden.
- Der Beitrag ist auch dann für einen Monat bzw. ein Jahr zu zahlen, wenn ein Mitglied während des Zahlungszeitraums austritt, ausgeschlossen wird oder erst eintritt.
- Der Vorstand hat das Recht, in Ausnahmefällen mit genauer Begründung Beiträge zu erlassen oder zu stunden. Diese Beschlüsse sind jeweils nur für ein Geschäftsjahr gültig.